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Als Wertpapierinstitut unterliegt die HOPPE VermögensBetreuung GmbH & Co. KG den Anforderungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Deutschen Bundesbank.

In den vergangenen Jahren hat die starke Neuregulierung zu enormen Veränderungen in der Finanzdienstleistungsbranche geführt. Die vorgenommene Regulierung unterteilt das Angebot von Finanzdienstleistungen in zwei Bereiche. Dienstleister, die lediglich eine Genehmigung nach §34 f der Gewerbeordnung erhalten, dürfen ihren Mandanten nur einen kleinen Teil der verfügbaren Finanzprodukte anbieten. Wertpapierinstitute, die im Gegensatz dazu vollumfänglich vermögensverwaltend tätig sein wollen, bedürfen der Genehmigung nach §15 WpIG (Wertpapierinstitutsgesetz).

Neben einer gesunden Unternehmensstruktur, einer adäquaten Eigenkapitalausstattung sowie einer klaren Unternehmensstrategie gehören auch die fachliche Eignung und persönliche Zuverlässigkeit der handelnden Personen zu den unabdingbaren Voraussetzungen für die Zulassung als Wertpapierinstitut nach dem WpIG. Hier haben sich der langjährige Erfahrungsschatz und die qualitativ hochwertige und kontinuierliche Weiterbildungsstrategie unseres Unternehmens bewährt.

Im Rahmen der Lizenz unterliegt die HOPPE VermögensBetreuung der laufenden Überwachung durch die BaFin und erfüllt regelmäßig die umfangreichen Berichtspflichten gegenüber der Bundesbank.

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