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Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeit

Als Wertpapierinstitut verfolgen wir das Ziel, unsere Mandanten möglichst langfristig zu begleiten und das uns anvertraute Vermögen vorausschauend zu verwalten. Hierzu zählt auch die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungsprozessen auf Ebene unseres Unternehmens.

Wir geben Ihnen zunächst einen Überblick über die wesentlichen begrifflichen Definitionen und informieren anschließend über die Strategien zum Umgang mit Aspekten der Nachhaltigkeit.

Begriffliche Definitionen

Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeit bedeutet, dass soziokulturelle, ökologische und ökonomische Ressourcen nur soweit ver- und gebraucht werden, dass sie auch zukünftigen Generationen in der gleichen Qualität und Quantität zur Verfügung stehen können. Dabei steht ressourcen-schonendes Abbauen, Arbeiten und Handeln mit Gütern, sowie fairer Arbeitnehmerschutz, Einhaltung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung im Fokus.

Nachhaltigkeitsfaktoren

Entsprechend der Offenlegungsverordnung sind Nachhaltigkeitsfaktoren Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte un die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.

Die Nachhaltigkeitsfaktoren lassen sich in drei Kategorien einteilen:

„E“ Umwelt (Environment)

  • effizienter Umgang mit Energie und Rohstoffen
  • umweltverträgliche Produktion
  • geringe Emissionen in Luft und Wasser
  • umfassende Klimawandel-Strategien

„S“ Soziales (Social)

  • Einhaltung zentraler Arbeitsrechte, Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit sowie Nichtdiskriminierungs-Gebot
  • hohe Standards bei Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
  • faire Bedingungen am Arbeitsplatz, angemessene Entlohnung sowie Aus- und Weiterbildungschancen
  • Versammlungs- und Gewerkschaftsfreiheit
  • Durchsetzung von Nachhaltigkeitsstandards bei Zulieferern

„G“ Gute Unternehmensführung (Governance)

  • Transparente Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption und Bestechung
  • Verankerung des Nachhaltigkeitsmanagements auf Vorstands- und Aufsichtsratsebene
  • Verknüpfung der Vorstandsvergütung mit dem Erreichen von Nachhaltigkeitszielen
  • Umgang mit Whistle-Blowing
Nachhaltigkeitsfaktoren

Nachhaltigkeitsrisiken

Nachhaltigkeitsrisiken bezeichnen Ereignisse oder Bedingungen in Bezug auf Nachhaltigkeitsfaktoren, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert von Vermögenswerten bzw. auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Reputation eines Unternehmens und in weiterer Folge für den Anleger haben könnten. Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken sind: Zunahme von Naturkatastrophen, Rückgang der Biodiversität, Abschmelzen der Eisschilde, extreme Trockenheit, usw. Nachhaltigkeitsrisiken können sich in den bekannten Risikokategorien wie etwa dem Bonitätsrisiko, dem Risiko des Totalverlustes und dem Kursrisken niederschlagen.

Klimarisiken

Mit der fortschreitenden Veränderung des Klimas rücken neben den anderen Nachhaltigkeitsrisiken speziell Klimarisiken immer stärker in den Fokus. Mit Klimarisiken sind all jene Risiken umfasst, die durch den Klimawandel entstehen oder die infolge des Klimawandels verstärkt werden. Bei den Klimarisiken unterscheidet man zwischen physischen Risiken, welche sich direkt aus den Folgen von Klimaveränderungen ergeben und Transitionisrisiken.

Transitionsrisiken

Als Transitionsrisiken werden Risiken bezeichnet, die durch den Übergang zu einer klimaneutralen und resilienten Wirtschaft und Gesellschaft entstehen und so zu einer Abwertung von Vermögenswerten führen können. Hierzu zählen zum Beispiel die Änderung von politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen in der Realwirtschaft (Einführung einer CO2-Steuer, Änderungen der Bauordnungen und Flächenwidmungen, Vorgaben zur Versorgungssicherheit, Verbote fossiler Technologien), technologische Entwicklungen (erneuerbare Energien), sowie Änderungen im Konsumverhalten.

Als primär betroffene Sektoren können insbesondere die Energieerzeugung auf Basis fossiler Brennstoffe sowie emissionsintensive Branchen angesehen werden, deren Geschäftsmodell auf der kostengünstigen Verfügbarkeit fossiler Energien beruht oder welche hohe Prozessemissionen aufweisen (Zement-, Eisen-, Stahlindustrie). Aber auch Industrien, deren Produkte hohe Emissionen verursachen, sind gefährdet (Herstellung von Kraftfahrzeugen mit Verbrennungsmotoren). Weitere primäre betroffene Sektoren sind unter anderem die Mineralöl- und Erdgasindustrie sowie Luftfahrt- und Straßengüterverkehrsunternehmen. Darüber hinaus können Unternehmen auch indirekt betroffen sein, etwa durch geänderte Vorgaben zur Energieeffizienz von Bürogebäuden.

Rechts- und Reputationsrisiken in den Bereichen Soziales und Unternehmensführung

Unternehmen, die die Nachhaltigkeitsfaktoren „Soziales“ und „Unternehmensführung“ missachten, wie z.B. durch die Verletzung von Menschenrechten, durch die Nutzung von Kinder- oder Zwangsarbeit oder durch Korruption einschließlich Bestechung, sind dadurch erhöhten Rechts- und Reputationsrisiken ausgesetzt. Neben Rechtsrisiken steigen auch Reputationsrisiken, wie zum Beispiel Boykottaufrufe, gewisse Produkte oder Dienstleistungen nicht mehr zu kaufen.

Reputationsrisiken können im Extremfall die mittel- bis langfristige Tragfähigkeit von Geschäftsmodellen in Frage stellen und haben somit direkten Einfluss auf die Ertragskraft von Unternehmen.

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten

 

  • Wie durch zahlreiche wissenschaftliche Studien inzwischen belegt wurde, haben Nachhaltigkeitsrisiken mehrheitlich negative Auswirkungen auf die zu erwartenden Renditen von Unternehmen und Finanzprodukten.

    Nicht zuletzt deshalb möchten wir als Unternehmen einen Beitrag leisten zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels zu verringern. Unsere Investitionsentscheidungen können nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt (z.B. Klima, Wasser, Artenvielfalt), auf soziale - und Arbeitsnehmerbelange haben und auch der Bekämpfung von Korruption und Bestechung abträglich sein. In diesem Bewußtsein beziehen wir derartige Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen neben wirtschaftlichen Überlegungen mit ein. Als Ergebnis unserer bisherigen Bemühungen heizen wir unser denkmalgeschütztes Bürogebäude mittels Erdwärme, reduzierten unsere Reisetätigkeiten durch den vermehrten Einsatz von Videokonferenzen und stellen unsere Fahrzeuge sukzessive auf Fahrzeuge mit ressourcenschonenden Antriebstechniken um. Außerdem unterstützen wir sowohl monetär als auch mit eigener Arbeitskraft soziale Projekte im In- und Ausland. Hierzu zählen die Mitarbeit im Organisationsteam der Initiative gegen Fremdenhass „Augen auf!“, die Gründung und Führung der „Stiftung augen auf! Denkmal und Kultur“ durch unseren geschäftsführenden Gesellschafter Peter Hoppe sowie die langjährige aktive Mitarbeit im „Momella Förderverein e.V.“ mit seinen Entwicklungshilfeprojekten für verschiedene Schulen in Tansania.

    Nachhaltigkeitsrisiken können sich unterschiedlich stark auf einzelne Unternehmen, Branchen, Anlageregionen, Währungen und Anlageklassen auswirken. Wir verfolgen bei unseren Anlageempfehlungen in der Anlageberatung und bei unseren Anlageentscheidungen in der Finanzportfolioverwaltung grundsätzlich eine breite Streuung der Finanzinstrumente, um die Auswirkungen eines Eintritts von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Vermögenswerte der Mandanten zu reduzieren. Darüber hinaus berücksichtigen wir derzeit keine Nachhaltigkeitsrisiken, etwa durch die Beachtung externer ESG-Ratings oder von Kriterien für den Ausschluss bestimmter Unternehmen oder Finanzinstrumente. Wir sind aber bereit, zukünftig eine weitergehende Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in Erwägung zu ziehen, sobald die dabei zu beachtenden aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen hierfür aus unserer Sicht geeignet wären und sich für unsere Mandanten hieraus Vorteile ergäben.

  • Wir berücksichtigen derzeit keine nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei unseren Investitionentscheidungen, unseren Empfehlungen in der Anlageberatung oder bei unseren Anlageentscheidungen in der Finanzportfolioverwaltung. Der Grund hierfür liegt in den nach derzeitigem Sachstand noch unzureichend bestimmbaren bürokratischen Rahmenbedingungen dieser Gesetzesgrundlage.

    Zur Vermeidung rechtlicher Nachteile sind wir deshalb daran gehindert, eine öffentliche Erklärung abzugeben, ob und inwiefern wir nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigen. Insofern müssen wir derzeit erklären, dass wir diese vorläufig bis zu einer weiteren Klärung nicht berücksichtigen.

    Darüber hinaus erklären wir gem. Art. 7 der Verordnung (EU) 2020/852 folgendes:
    Die diesem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten. Wir erklären aber ausdrücklich, dass diese Handhabung nichts an unserer Bereitschaft ändert, einen Beitrag zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel zu leisten, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels und anderer ökologischer oder sozialer Missstände zu verringern.

  • In die Vergütung unserer Mitarbeiter und Geschäftsführer fließen keine Faktoren ein, die einer nachhaltigen Entwicklung entgegenstehen. Insoweit steht die Vergütungspolitik im Einklang mit der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken.

  • Als inhabergeführtes mittelständisches Unternehmen der Wertpapierbranche sind wir uns sehr darüber bewusst, dass unser unternehmerisches Handeln ein Höchstmaß an Verantwortung für die uns anvertrauten Vermögenswerte und hohe Anforderungen an die Transparenz voraussetzt. Wir agieren stets unabhängig von Produktlieferanten und Banken und handeln im bestmöglichen Kundeninteresse. Potenzielle Interessenkonflikte werden unverzüglich kommuniziert. Sowohl unsere Unternehmenspolitik als auch die Beziehungen zu unseren Mandanten sind langristig und nachhaltig angelegt. Zur Sicherung des hohen Beratungsstandards verfolgen wir eine konsequente Weiterbildungsstrategie. Als Mitglied des Verbands unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. unterliegen wir dem dortigen Ehrenkodex. Als zertifizierte Finanzplaner (CFP®) unterliegen unsere Berater zudem den Standesregeln des Financial Planning Standards Board Deutschland e.V.

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